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online Mahnverfahren - fortschrittlich, nützlich, kostengünstig

 

Das Ende des klassischen Mahnbescheids auf Papier ist besiegelt! Seit 1. Dezember 2008 gilt die Regelung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes (JuMoG). In Artikel 10, Abs. 8 schafft der Gesetzgeber das Mahnen auf Papier endgültig ab.


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Sind Sie darauf vorbereitet? Schließlich heißt es dort: „Wird der Antrag von einem Rechtsanwalt gestellt, ist nur diese Form (Anm. maschinell lesbar) der Antragstellung zulässig. Der handschriftlichen Unterzeichnung bedarf es nicht, wenn in anderer Weise gewährleistet ist, dass der Antrag nicht ohne den Willen des Antragstellers übermittelt wird (digitale Signatur).

Das impliziert zweierlei:

  1. Sie kommen nicht umhin, zumindest Mahnverfahren künftig elektronisch abzuwickeln
  2. Neben der entsprechenden Anwendung mit hinterlegten Formularen ist eine digitale Signatur zwingend erforderlich

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