Kleiner Rechenfehler, teure Folgen
Wer für Mandanten Forderungen einzieht, kommt am Forderungskonto nicht vorbei. Es ist die zentrale Übersicht über Hauptforderung, Kosten und Zinsen zu einer Akte – und die Grundlage für jedes Mahnschreiben, jeden Vollstreckungstitel und jede Verrechnung eingehender Zahlungen.
Fehler in der Zinsberechnung fallen selten sofort auf, wirken sich aber direkt auf den Betrag aus, den Sie gegenüber dem Schuldner geltend machen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie ein Forderungskonto korrekt führen, wie sich Verzugszinsen berechnen und wo die häufigsten Fehlerquellen liegen.
Was ist ein Forderungskonto?
Ein Forderungskonto bündelt zu einer Akte alle Positionen, die ein Schuldner einem Gläubiger schuldet: die Hauptforderung, bereits entstandene Kosten (z. B. Mahn- und Anwaltskosten) sowie die darauf laufenden Zinsen. Bei jeder Zahlung des Schuldners wird der eingegangene Betrag nach der gesetzlichen Reihenfolge verrechnet – zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen, zuletzt auf die Hauptforderung (§ 367 BGB). Das Forderungskonto zeigt damit jederzeit, welcher Restbetrag offen ist und wie hoch die bis zu einem bestimmten Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind.
Teilzahlungen richtig verarbeiten: Arbeiten mit Zinsstaffeln
Gehen mehrere Teilzahlungen ein, wird häufig mit Zinsstaffeln gearbeitet: Für jeden Abschnitt zwischen zwei Zahlungen wird der jeweils gültige Zinssatz auf den zu diesem Zeitpunkt noch offenen Betrag angewendet. Das Forderungskonto ist damit weniger eine einzelne Rechnung als eine laufende Dokumentation, die sich mit jeder Zahlung und jedem Basiszinssatz-Wechsel verändert.
Rechtliche Grundlage für die Zinsberechnung im Forderungskonto
- Verbraucher (B2C): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
- Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 % (zuvor 1,27 %). Daraus ergeben sich aktuell:
- B2C-Verzugszins: 6,52 % p. a.
- B2B-Verzugszins: 10,52 % p. a.
Wichtig für die Praxis: Bleibt eine Forderung über einen Basiszinssatz-Stichtag hinweg offen, muss der Verzugszeitraum in Abschnitte geteilt werden – für jeden Abschnitt gilt der zu diesem Zeitpunkt jeweils gültige Satz.
Zinsberechnung im Forderungskonto: Formel und Beispiel
Die Standardformel für tagesgenaue Verzugszinsen lautet:
Formel
Verzugszinsen = (Forderungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage) ÷ 365
Beispiel: 4.500 € Forderung (B2B), fällig 01.06.2026, gezahlt 20.08.2026
| Zeitraum | Tage | Basiszinssatz | Verzugszins (B2B) | Zinsbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 01.06.–30.06.2026 | 30 | 1,27 % | 10,27 % | 37,98 € |
| 01.07.–19.08.2026 | 50 | 1,52 % | 10,52 % | 64,85 € |
| Gesamtzinsen | 102,83 € | |||
Auf kleinen Bildschirmen horizontal scrollbar. Basiszinssatz-Wechsel zum 01.07.2026 erfordert die Aufteilung in zwei Zinsperioden. Quelle Basiszinssatz: Deutsche Bundesbank.
B2C · Verbraucher
6,52 %
Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
B2B · Unternehmer
10,52 %
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
Gesamtzinsen: 36,73 € + 66,10 € = 102,83 €
Der Zahlungstag selbst wird nicht mitgezählt, und die Zinsen werden grundsätzlich auf den Bruttobetrag berechnet, da dieser die tatsächliche Forderungssumme darstellt. Nach § 289 BGB dürfen bereits berechnete Verzugszinsen nicht ihrerseits verzinst werden (kein Zinseszins).
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Typische Fehlerquellen im Forderungskonto
In der Praxis entstehen die meisten Abweichungen nicht bei der Formel selbst, sondern bei der Anwendung über mehrere Zinsperioden oder Teilzahlungen hinweg:
- Stichtagswechsel übersehen: Läuft eine Forderung über den 1. Januar oder 1. Juli, aber es wird durchgängig mit dem alten Basiszinssatz gerechnet.
- Falsche Verrechnungsreihenfolge: Teilzahlungen werden direkt auf die Hauptforderung statt zuerst auf Kosten und Zinsen angerechnet (§ 367 BGB).
- Rundungsdifferenzen: Bei manueller Berechnung mit gerundeten statt präzisen Zwischenwerten summieren sich kleine Abweichungen über mehrere Positionen.
- Bruttobetrag vs. Nettobetrag: Zinsen werden versehentlich auf den Netto- statt auf den Bruttobetrag berechnet.
Bei einzelnen Forderungen lassen sich diese Fehler mit Sorgfalt vermeiden. Bei größerem Forderungsbestand oder Massenverfahren steigt der manuelle Aufwand jedoch spürbar – und mit ihm das Fehlerrisiko.
Wie das Forderungskonto in der Renostar Legal Cloud funktioniert
Das Forderungsmanagement der Renostar Legal Cloud bildet das Forderungskonto direkt an der Akte ab. Hauptforderung, Kosten, Zinsen und Zahlungseingänge laufen an einer Stelle zusammen, sodass Sie jederzeit den aktuellen offenen Betrag im Blick haben.
Automatisierte Zinsberechnung
Basiszinssatz-Wechsel zum 1. Januar und 1. Juli werden im System hinterlegt, sodass Zinsstaffeln über mehrere Perioden hinweg automatisch mit dem jeweils korrekten Satz berechnet werden – ohne manuelle Aufteilung der Zeiträume.
Korrekte Verrechnung von Teilzahlungen
Geht eine Zahlung ein, verrechnet das System sie automatisch in der gesetzlichen Reihenfolge (Kosten, Zinsen, Hauptforderung) und aktualisiert den Restbetrag sowie die weiterlaufende Zinsberechnung entsprechend.
Vom Forderungskonto zu Mahnung und Vollstreckung
Aus dem Forderungskonto heraus erzeugen Sie Mahnschreiben und die Formulare für das automatisierte Mahnverfahren sowie die Zwangsvollstreckung direkt mit den aktuellen Forderungsdaten – inklusive Zinsberechnung, ohne Übertragungsfehler zwischen Konto und Schriftsatz.
Da die gesamte Berechnung im Hintergrund läuft, bleibt für Ihr Team der Aufwand auf das Prüfen der Ergebnisse beschränkt – die eigentliche Rechenarbeit übernimmt die Software.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was gehört in ein Forderungskonto?
Die Hauptforderung, alle damit verbundenen Kosten (z. B. Mahn- und Anwaltskosten) sowie die darauf laufenden Zinsen, dazu die Historie aller Zahlungseingänge und deren Verrechnung.
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen aktuell?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt bei einem Basiszinssatz von 1,52 % ein Verzugszinssatz von 6,52 % p. a. für Verbrauchergeschäfte (B2C) und 10,52 % p. a. für Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B).
Wie werden Teilzahlungen im Forderungskonto verrechnet?
Nach § 367 BGB wird eine Zahlung zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet, sofern keine abweichende Bestimmung vorliegt.
Was passiert, wenn eine Forderung über einen Basiszinssatz-Wechsel hinweg offen bleibt?
Der Verzugszeitraum wird in Abschnitte geteilt. Für jeden Abschnitt gilt der zu diesem Zeitpunkt jeweils gültige Basiszinssatz; die Einzelbeträge werden anschließend addiert.
Dürfen Verzugszinsen ihrerseits verzinst werden?
Nein. Nach § 289 BGB ist ein Zinseszins auf bereits berechnete Verzugszinsen ausgeschlossen.
Werden Verzugszinsen auf den Netto- oder Bruttobetrag berechnet?
Grundsätzlich auf den Bruttobetrag, da dieser die tatsächlich geschuldete Gesamtsumme darstellt.