RVG-Gebührentabelle 2025/2026: So berechnen Anwälte ihre Vergütung richtig

RVG-Gebührentabelle 2025 – Anwältin mit Taschenrechner und steigendem Balkendiagramm als Symbol für die neue RVG-Vergütung nach KostBRÄG 2025

Inhaltsverzeichnis

Die RVG Gebührentabelle 2025 gilt seit dem 1. Juni 2025 – und viele Kanzleien rechnen noch nach den alten Sätzen ab. Das kostet bares Geld.

Seit Juni 2025 gelten neue RVG-Gebühren – und viele Kanzleien rechnen noch nach den alten Sätzen ab. Das kostet bares Geld. Wer die Änderungen durch das KostBRÄG 2025 nicht kennt oder nicht in der Abrechnung berücksichtigt, verschenkt bei jedem Mandat einen Teil seines Honorars. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich konkret geändert hat, wie Sie die Gebühren korrekt berechnen – und wo die häufigsten Fehler passieren.

Was ist das RVG – und warum ist es gerade jetzt relevant?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland ihre Leistungen abrechnen dürfen. Es gilt für alle gesetzlichen Vergütungsansprüche – also immer dann, wenn keine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Mandanten getroffen wurde.

Zum 1. Juni 2025 trat das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) in Kraft – die erste nennenswerte Anpassung seit 2021. Laut dem Deutschen Anwaltverein wurden die Wertgebühren einheitlich um 6 Prozent angehoben, Betragsrahmengebühren und Festgebühren sogar um 9 Prozent (Anwaltsblatt, Mai 2025). Für 2026 sind keine weiteren Änderungen vorgesehen.

Das bedeutet konkret: Wer für Mandate ab dem 1. Juni 2025 noch mit den alten Tabellenwerten arbeitet, stellt zu wenig in Rechnung.

Die RVG-Gebührentabelle 2025/2026 – aktuelle Werte auf einen Blick

Die Grundlage jeder RVG-Abrechnung ist der Gegenstandswert (auch Streitwert). Aus § 13 RVG ergibt sich die einfache Gebühr, die je nach Verfahren mit einem bestimmten Faktor multipliziert wird.

Die aktuellen Werte nach dem Bundesgesetzblatt gelten seit dem 1. Juni 2025:

Gültig ab 1. Juni 2025 · KostBRÄG 2025 · Wertgebühren +6 % · netto zzgl. MwSt.
Gegenstandswert Gebühr neu Vorher +/-
bis 500 € 51,50 € 49,00 € +6 %
bis 1.000 € 93,00 € 88,00 € +6 %
bis 1.500 € 134,50 € 127,00 € +6 %
bis 2.000 € 176,00 € 166,00 € +6 %
bis 3.000 € 235,50 € 222,00 € +6 %
bis 5.000 € 354,50 € 334,00 € +6 %
bis 10.000 € 652,00 € 614,00 € +6 %
bis 25.000 € 927,00 € 874,00 € +6 %
bis 50.000 € 1.357,00 € 1.279,00 € +6 %
bis 95.000 € 1.655,50 € 1.561,00 € +6 %
bis 110.000 € 1.755,00 € 1.655,00 € +6 %

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Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr – was ist was?

Die einfache Gebühr aus der Tabelle ist nur der Ausgangspunkt. Im Alltag begegnen Ihnen vor allem drei Gebührenarten:

Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG):

Entsteht für die Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens. Faktor: 1,3. Beispiel: Bei einem Streitwert von 10.000 € beträgt die Verfahrensgebühr 1,3 × 652 € = 847,60 €

Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG):
Entsteht für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen. Faktor ebenfalls 1,2. Sie wird zusätzlich zur Verfahrensgebühr abgerechnet – vorausgesetzt, ein Termin hat tatsächlich stattgefunden und ist dokumentiert.
Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG):
Entsteht, wenn die Sache durch einen Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung beendet wird. Faktor: 1,5. Sie ist besonders attraktiv – und wird in der Praxis oft vergessen.

Die 5 häufigsten Fehler bei der RVG-Abrechnung

1. Noch mit alten Gebührensätzen arbeiten
Wer seit Juni 2025 keine Tabellen aktualisiert hat, rechnet systematisch zu wenig ab. Die Erhöhung klingt klein – über viele Mandate summiert sie sich erheblich.
2. Terminsgebühr nicht geltend machen
Die Terminsgebühr entsteht nicht automatisch. Sie muss dokumentiert und aktiv in Rechnung gestellt werden. Fehlt ein Nachweis über den Termin, riskiert man Kürzungen bei der Kostenfestsetzung.
3. Einigungsgebühr vergessen
Bei außergerichtlichen Einigungen wird die Einigungsgebühr häufig schlicht übersehen – obwohl sie mit Faktor 1,5 zu den lukrativsten Positionen gehört.
4. Falsche Anrechnung der Geschäftsgebühr
Wer zunächst außergerichtlich tätig war und dann klagt, muss die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anrechnen (§ 15a RVG). Durch das KostBRÄG 2025 gibt es hier strukturelle Änderungen – u. a. ist in bestimmten Fällen nun eine vollständige statt nur teilweise Anrechnung vorgesehen. Wer das nicht beachtet, rechnet falsch.
5. PKH-Gebühren nicht vom Wahlanwaltshonorar unterscheiden
Bei Prozesskostenhilfe-Mandaten gelten reduzierte Gebühren nach § 49 RVG. Durch die Reform wurde die Kappungsgrenze von 50.000 € auf 80.000 € angehoben – auch das muss korrekt berücksichtigt werden.
Rechtsanwaltsfachangestellte berechnet RVG-Gebühren mit Taschenrechner und Dokumenten – korrekte Abrechnung nach § 13 RVG

Wie Kanzleisoftware die RVG-Abrechnung automatisiert

Die manuelle Berechnung nach RVG kostet Zeit und ist fehleranfällig – besonders nach einer Reform wie dem KostBRÄG 2025. Moderne Kanzleisoftware wie Renostar Legal Cloud hinterlegt die aktuellen Gebührensätze automatisch, berechnet Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren auf Basis des hinterlegten Streitwerts und verhindert so systematische Abrechnungsfehler.

Das spart nicht nur Zeit, sondern schützt auch vor beiläufigen Verlusten, die sich über ein ganzes Geschäftsjahr erheblich summieren können.

Fazit: Das Exoskelett für den Verstand

Das KostBRÄG 2025 ist eine echte Chance für Anwältinnen und Anwälte – aber nur, wenn die neuen Sätze auch konsequent angewendet werden. Wer Gebührentabellen, Anrechnungsregeln und Gebührenarten kennt, rechnet korrekt ab und schöpft das gesetzlich vorgesehene Honorar vollständig aus.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die neue RVG-Tabelle auch für laufende Mandate?

Nein — die neuen Sätze gelten nur für Mandate, die ab dem 1. Juni 2025 begonnen haben.

Was ändert sich durch das KostBRÄG 2025 konkret?

Wertgebühren steigen um 6 %, Betragsrahmen- und Festgebühren um 9 %.

Wie berechne ich die Verfahrensgebühr bei einem Streitwert von 10.000 €?

Einfache Gebühr (652 €) × Faktor 1,3 = 847,60 €

Kann ich Verfahrensgebühr und Terminsgebühr gleichzeitig abrechnen?

Ja — beide entstehen unabhängig voneinander, sofern ein Termin stattgefunden hat.

Was passiert, wenn ich die Einigungsgebühr vergesse?

Sie verfällt nicht automatisch, kann aber bei verspäteter Geltendmachung zu Problemen bei der Kostenfestsetzung führen.

Wie oft wird das RVG angepasst?

Unregelmäßig — die letzte Anpassung vor 2025 war 2021, davor gab es jahrelange Pausen.

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