Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Oktober 2026 sind die neuen Zwangsvollstreckungsformulare verpflichtend. Eine Übergangsfrist gibt es diesmal nicht. Wer seitdem einen Vollstreckungsauftrag oder einen Antrag beim Vollstreckungsgericht einreicht, muss die neuen Fassungen verwenden.
Betroffen:
Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung, Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).
Grundlage:
Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 8. Mai 2026.
Anlass:
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das die Formulare an geänderte ZPO-Vorschriften anpasst.
Risiko:
Für diese Anträge gilt Formularzwang. Wer noch alte Vordrucke nutzt, riskiert Beanstandungen und Zeitverlust.
Rechtsgrundlage: die 3. ZVFVÄndV
Die Änderung beruht auf der Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (3. ZVFVÄndV). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat sie am 8. Mai 2026 erlassen. Verkündet wurde sie im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 132 vom 13. Mai 2026, in Kraft getreten ist sie am 1. Oktober 2026.
Die Verordnung ersetzt die Anlagen 1, 2 und 4 der ZVFV vollständig. Zusätzlich stellt sie in § 3 ZVFV klar: Sinneinheiten, die mit einem Buchstaben in eckigen Klammern gekennzeichnet sind, gelten als Module.
Inhaltlicher Auslöser ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Es ändert unter anderem die §§ 752a, 753a, 754a und 829a ZPO. Die Formulare werden an diese Vorschriften angepasst, damit Anträge vollständig und digital einreichbar bleiben.
Neue Zwangsvollstreckungsformulare 2026: Welche Formulare betroffen sind
Neu gefasst wurden genau die drei Formulare, die in der Vollstreckungspraxis am häufigsten genutzt werden.
| Formular | Anlage ZVFV | Adressat |
|---|---|---|
| Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher | Anlage 1 | Gerichtsvollzieher |
| Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen | Anlage 2 | Amtsgericht als Vollstreckungsgericht |
| Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses | Anlage 4 | Amtsgericht als Vollstreckungsgericht |
Die übrigen Anlagen der ZVFV hat diese Verordnung nicht ersetzt.
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Was sich in den neuen Zwangsvollstreckungsformularen 2026 ändert
Die neuen Fassungen bilden vor allem die geänderten ZPO-Regeln zur Vollmacht und zur elektronischen Einreichung ab. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Versicherung der Vollmacht nach § 752a Abs. 1 ZPO
In allen drei Formularen wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung per Ankreuzfeld versichert.
Geldempfangsvollmacht nach § 753a Abs. 1 ZPO
Im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher lässt sich auch die Geldempfangsvollmacht versichern.
Elektronische Einreichung
Bei elektronisch übermittelten Aufträgen und Anträgen wählen Sie, wie die Unterlagen nach § 754a bzw. § 829a ZPO folgen: als beigefügte elektronische Dokumente, erst nach Mitteilung des Aktenzeichens oder parallel auf dem Postweg.
Versicherung zu elektronischen Dokumenten
Sie versichern, dass die übermittelten Dokumente bildlich und inhaltlich mit den Originalen übereinstimmen und die Forderung in dieser Höhe noch besteht.
PfÜB-Antrag ohne Geldempfangsvollmacht
Die Auswahl der Geldempfangsvollmacht als Anlage entfällt. Bei der Forderungspfändung spielt sie für die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts keine Rolle.
Modularer Aufbau
Die Formulare bleiben in Module gegliedert, im Vollstreckungsauftrag von A bis Q. Nicht benötigte Module können weiterhin entfallen.
Wo Sie die neuen Zwangsvollstreckungsformulare finden und was jetzt zu tun ist
Die amtlichen Formulare stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als ausfüllbare PDF-Dateien bereit, zusammen mit Hinweisblättern zum Ausfüllen: Formulare für die Zwangsvollstreckung (BMJV). Den verbindlichen Text finden Sie im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 132.
Diese Schritte sollten Kanzleien jetzt erledigen:
- Alte Vordrucke aus Vorlagenordnern und Textbausteinen entfernen.
- Vorbereitete, noch nicht eingereichte Aufträge und Anträge auf die neuen Fassungen übertragen.
- Die Kanzleisoftware auf den aktuellen Stand bringen.
- Das Team informieren, vor allem Mitarbeitende, die Vollstreckungsaufträge vorbereiten.
- Die Hinweisblätter des BMJV zu den neuen Formularen einmal durchgehen.
In der Renostar Legal Cloud: neue Formulare ohne Update-Aufwand
Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare vom Oktober 2026 stehen in der Renostar Legal Cloud automatisch bereit. Sie müssen nichts herunterladen, nichts installieren und keine Arbeitsplätze aktualisieren.
Der Grund ist einfach: Die Renostar Legal Cloud läuft im Browser. Gesetzliche Änderungen spielen wir zentral ein, und sie sind für alle Kanzleien gleichzeitig verfügbar.
Immer die gültige Fassung
Sie arbeiten automatisch mit den Formularen, die aktuell vorgeschrieben sind.
Kein Arbeitsstopp
Keine Installation, kein Servicepack, keine Administratorrechte, keine Unterbrechung im Kanzleibetrieb.
Sicher gehostet
Ihre Daten liegen sicher und DSGVO-konform innerhalb der EU.
Fazit
Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare gelten seit dem 1. Oktober 2026 sofort und ohne Übergangsfrist. Kanzleien sollten alte Vordrucke jetzt aus dem Verkehr ziehen und ihre Software aktualisieren.
In der Renostar Legal Cloud entfällt dieser Schritt: Die neuen Formulare sind bereits da, ohne Download und ohne Installation. Lernen Sie die Renostar Legal Cloud in einer kostenlosen Demo kennen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Übergangsfrist für die alten Formulare?
Nein. Für Aufträge und Anträge, die ab dem 1. Oktober 2026 eingereicht werden, gelten ausschließlich die neuen Fassungen.
Was passiert, wenn ich noch ein altes Formular verwende?
Für diese Anträge gilt Formularzwang. Ein Antrag auf einem veralteten Vordruck kann beanstandet werden. Das kostet Zeit, die in der Vollstreckung oft entscheidend ist.
Welche Formulare sind betroffen?
Der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, der Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung und der Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Wo finde ich die amtlichen Formulare?
Auf der Formularseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, dort auch mit Hinweisblättern zum Ausfüllen.
Muss ich in der Renostar Legal Cloud selbst etwas tun?
Nein. Die neuen Formulare stehen in der Renostar Legal Cloud automatisch zur Verfügung.